Zorn: „Verharren heißt Rückstufung“

"Das Verharren des Projekts B 26n mit dem ersten Bauabschnitt Werneck bis Karlstadt in der Stufe des vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) von Verkehrsprojekten, wo es bisher schon war und des zweiten Bauabschnittes von Karlstadt bis zur A 3 im weiteren Bedarf, kommt einer Zurückstufung gleich, da nun die Stufe „Vordringlicher Bedarf plus (VB+)“ bzw. „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung (VB-E)“ die höchste Dringlichkeitsstufe ist, von der eine Finanzierung im Zeitraum bis 2030 erwartet werden kann", so der Vorsitzende Matthias Zorn vom Verein Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung Würzburg/B 26n e.V. aus Hettstadt.

Bisher war die höchste Stufe, welches ein Verkehrsprojekt erreichen konnte, der „Vordringliche Bedarf“. Für die Vorhaben gibt es im BVWP 2030 die Dringlichkeitsstufen Vordringlicher Bedarf (VB) mit Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung (VB-E) sowie Weiterer Bedarf (WB) mit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*). Vorhaben des VB/VB-E sollen im Geltungszeitraum des BVWP bis zum Jahr 2030 umgesetzt bzw. begonnen werden.1 Dies bedeutet, dass die B 26n nun von der höchsten in die zweithöchste Dringlichkeitsstufe „abgestiegen“ ist. Das Projekt B 26n in der Form als 2-3-streifige Bundesstraße steht nun in einer sehr langen Liste von Projekten, deren Finanzierung vorerst nicht gesichert ist. So ist mit einer Verwirklichung des Vorhabens B 26n bis 2030 wohl nicht zu rechnen.

Dass die neu gelistete 2-3-streifge Variante nun ein Kompromiss sei, der die Spaltung der Region überwinde, sieht Zorn überhaupt nicht. Die fachliche Bewertung des Projekts B 26n zeigt deutlich die Bedenken und Defizite, insbesondere bei den Umweltauswirkungen ist die B 26n als hoch bedenklich eingestuft worden. „Wir lehnen nach wie vor jegliche Verbindung zwischen A 7 und A 3 im Sinne einer B 26n ab.“ Als völlig abwegig bezeichnet Armin Beck (Karlstadt), stellvertretender Vorsitzender der Bürgerinitiative, die Behauptung der Bundestagsabgeordneten Hoffmann und Rützel, eine Realisierung der B 26n sei in „absehbarer Zeit“ wahrscheinlich.

Im BVWP heißt es, dass ein Großteil der für Aus- und Neubau verfügbaren Finanzmittel in großräumig bedeutsame Projekte fließen soll, die B 26n wird jedoch vordringlich mit der Entlastung der Ortsdurchfahrten von Arnstein und 6 Werntalorten begründet.2 Stellvertretender Vorsitzender Günter Krönert (Duttenbrunn): „Wir werden alle Aussagen des Referenten-Entwurfs dahingehend überprüfen, ob die fachlichen Einwendungen in der Bewertung berücksichtigt wurden und vor allem weshalb der Nutzen-Kosten-Faktor höher ausgefallen ist.“

Die jetzt gelistete Variante der B 26n stehe zudem im Widerspruch zu dem Ergebnis der Landesplanerischen Beurteilung. In dieser wird festgestellt, dass „eine abschnittsweise Realisierung des Projekts bis zu seiner endgültigen Fertigstellung zu Verkehrsbelastungen in Ortsdurchfahrten zwischen Karlstadt und der BAB 3 sowie im Raum Lohr und westlich davon führt, die nicht raumverträglich sind.“3

Trassenwanderweg
Westumgehung – B26neu
Im Entwurf des BVWP befindet sich der Abschnitt Karlstadt – A 3 im weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*). Hier zeige sich wieder die Mogelpackung der Autobahnbefürworter. Diese wollten vorrangig die Strecke von Werneck bis Karlstadt, ob und wie es dann in und ab Karlstadt zur A3 weitergeht ist letztendlich völlig offen. Dies gelte durch die Einstufung in den weiteren Bedarf insbesondere hinsichtlich des Zeithorizontes. Durch die Einsortierung der Strecke Karlstadt bis zur A 3 in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) und die fehlende Aufnahme des Zubringers nach Lohr in den BVWP zeigt sich die zynische Logik der Autobahnbefürworter. Beck: „Das Werntal entlasten und gleichzeitig Karlstadt und die Ortschaften zwischen Karlstadt und der A 3 mit dem zusätzlichen Verkehr fluten, so dass der Weiterbau der B 26n von Karlstadt zur A 3 „alternativlos“ wird.“ Für die 2-3-streifge Variante gebe es zudem gar keine Verkehrsprognosen und auch sonst keinerlei belastbare Daten im Vergleich zur ursprünglichen autobahnähnlichen Planung. Die bisherigen Planungen zur B 26n müssten daher in weiten Teilen neu erstellt werden.

Gefährlich sei auch die lange Liste der Projekte im vordringlichen Bedarf, da innerhalb dieser Listung keine klare Prioritätensetzung besteht, Projekte also nach politischem Belieben ohne weiteres Qualifizierungsverfahren vorgezogen werden, aber auch auf Halde bleiben können. Der neue Bundesverkehrswegeplan sei so gesehen kein wirklicher Plan, sondern mit der Liste des vordringlichen Bedarfs habe man einen Topf, aus dem man sich nach politischer Willkür bedienen kann. Zorn: „Für die Bürgerinitiative bedeutet dies kurzfristig, in der anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligung vom 21.03. bis 02.05.2016 die fehlerhaften Grundlagen der Planungen offenlegen und im Rahmen des Entscheidungsprozesses zum Bundesverkehrswegeplan den politischen Widerstand in vollem Umfang zu mobilisieren.“

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