Termin in München an der obersten Baubehörde

Der Vorstand der Bürgerinitiative „Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung Würzburg / B 26n e.V.“ (BI) war zu einem Informationsgespräch bei der Obersten Baubehörde in München. Die Vorstandsmitglieder trafen mit dem Leiter der Abteilung Straßen- und Brückenbau der bayerischen Obersten Baubehörde, Herrn Karl Wiebel, sowie dessen Mitarbeitern Herrn Degelmann und Herrn Zangl zusammen.

Matthias Zorn, Hettstadt, 1. Vorsitzender der BI führte eingangs aus, dass die Bürgerinitiative 2500 Einzelmitglieder, 20 Kommunen und 30 Körperschaften des öffentlichen Rechts, vor allem aus dem Landkreis Main-Spessart sowie Stadt- und Landkreis Würzburg, vertritt, die gegen den Bau der autobahnähnlichen Bundesstraße eintreten. Damit vertritt eine der größten Bürgerinitiativen Nordbayerns alleine in ihren Mitgliedsgemeinden etwa 75.000 Einwohner. Ziel des Gespräches der BI war, sich über den aktuellen Verfahrensstand zur B 26n und die Möglichkeiten, diese durch eine raum- und menschenverträgliche Lösung zu ersetzen, zu informieren.
Ministerialdirigent Wiebel erläuterte, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur anstrebe, noch in diesem Jahr den Entwurf einer Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) zu erarbeiten. Hierbei würden die beiden angemeldeten Varianten der B 26n (4-streifig mit Standstreifen und 2/3-streifig) neu bewertet. Auf Grundlage des BVWP wird der Deutsche Bundestag anschließend über eine Aufnahme der B 26n in die Fortschreibung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen und ggf. deren Dringlichkeit entscheiden.

Wiebel erklärte hierzu, dass es mehr als unwahrscheinlich sei, dass die B 26n in den „Vordringlichen Bedarf plus“ gelange, die Realisierung, d. h. insbesondere der Baubeginn werde daher wesentlich von der Finanzierung abhängen. Zudem sei noch die Planung abzuschließen und Baurecht (Planfeststellungsbeschluss) zu schaffen. Derzeit und bis zum Vorliegen des BVWP wird nicht an der weiteren Planung der B 26n gearbeitet. Zudem betonte Wiebel, dass der fortgeschrittene Planungsstand der B 26n kein Kriterium für die Aufnahme in eine höhere Dringlichkeitsstufe sei.

Zu der Auflage des Raumordnungsverfahrens, dass die B 26n „am Stück“ gebaut werden müsse, führte Wiebel aus, dass derartige Großprojekte immer in Teilabschnitten gebaut würden, meist werde auch das Baurecht nur in Teilabschnitten geschaffen. Das bedeutet jedoch, dass für einen nicht bestimmbaren Zeitraum erhebliche Verkehrsströme durch die Dörfer fließen werden, so Armin Beck.

Diskutiert wurde auch die Frage, ob die B 26n im neuen BVWP eine „Platzhalterfunktion“ für eine reduzierte B 26n, z.B. mit einer Weiterführung ab Karlstadt z. T. auf dem bestehenden Straßennetz sein könnte, um den Landkreis Main-Spessart besser zu erschließen. Auf Nachfrage von Gerhard Kraft führte Roland Degelmann hierzu aus, dass es unwahrscheinlich sei, dass die B 26n in ein derart anderes, völlig abweichendes Projekt umgewidmet werden könne.

Abschließend stellte Matthias Zorn fest, dass die BI weiterhin für eine Herausnahme der B 26n aus dem BVWP eintrete, um von Grund auf neue und bedarfsgerechte Lösungen zu diskutieren und dafür einen breiten Konsens zu suchen.

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