Hände weg von unserem Trinkwasser

Aus dem Erläuterungsbericht der Regierung von Unterfranken zur B26n: ...Die Beanspruchung und potenzielle Beeinträchtigung von Wasserschutzgebieten der Zone I und II sind im Ergebnis der UVS mit umwelterheblichen Auswirkungen verbunden, die sich als zulassungshemmend auswirken können (AWK I).
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Insbesondere bei der Trassenführung in Einschnittslagen auf einer Gesamtlänge von rd. 35 km können Anschnitte Grundwasser führender Schichten des anstehenden Karstgrundwasserleiters nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden (AWK III). Dabei kann es zu Grundwasseraustritten und in der Folge zu Veränderungen des Grundwasserstandes bzw. der Grundwasserdynamik kommen.
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Nach den Raumordnungsunterlagen (Teil 1, Kap. 4.5.4.4, Tab. 30, S. 100) sind von der ROL fünf Wasserschutzgebiete (Bestand und Planung) direkt betroffen. Im südlichen Abschnitt befinden sich ein bestehendes sowie zwei beantragte Wasserschutzgebiete, die sich teilweise überlagern („Almstadt im Boden“, „Zeller Quellstollen“). Außerdem betroffen ist das Wasserschutzgebiet „Zellinger Becken“ (TWV Würzburg, Erweiterung geplant) sowie das Wasserschutzgebiet der Brunnen „Werntal“ (Stadtwerke Karlstadt). Wasserschutzgebietszonen I und II werden auf insgesamt rd. 240 m durchfahren. Wasserschutzgebietszonen III auf insgesamt rd. 8,7 km.
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Darüber hinaus nähert sich die Straßenplanung den Wasserschutzgebieten Brunnen „Säckerwinkel“ (Greußenheim), „Rodenbach Nord“ (ZV Wasserversorgung Mittelmain) und Brunnen „Dicker Busch“ (Steinfeld) an
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Hinzu kommt nach den Ergebnissen der Anhörung eine mögliche Betroffenheit der „Weiteren Schutzzonen“ der Wassergewinnungen „Feldmühlquelle“ (Himmelstadt) und der „ZV Halsheimer Gruppe“ (Stadt Arnstein), die deutlich erweitert werden sollen. Ferner wird auf die großräumigen Einzugsgebiete der Gewinnungen „FWM Rodenbach-Nord“ (Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain und  Stadtwerke Lohr a. Main), „Zellinger Becken“ (TWV) und „Brunnen Werntal“ (Stadtwerke Karlstadt/Markt Thüngen) verwiesen,
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Im Rahmen der Anhörung wird auf verschiedene Hausbrunnen - so u.a. der Reußen-, Mittel- und Obermühle – verwiesen...
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Große Flächen werden durch das Vorhaben versiegelt, was sich negativ auf die Grundwasserneubildung bzw. den Wasserabfluss und auf den Naturhaushalt auswirken kann. Angesichts der qualitativ und quantitativ angespannten Versorgungssituation (vgl. Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie) ist diesen Beeinträchtigungen ein hohes Gewicht beizumessen.
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Angesichts all dieser und noch vieler weiterer Anmerkungen zu den Auswirkungen einer B26n auf Trinkwasser und Oberflächenwasser im Ergebnisbericht der Regierung von Unterfranken sparen wir uns eigene Kommentare und verweisen auf den Erläuterungsbericht der Regierung von Unterfranken, Seite 144 bis 158, im Rahmen des Raumordnungsverfahrens. Aus diesem sind alle Zitate entnommen.

Selbstverständlich kommt die Regierung trotzdem zu dem Ergebnis, "dass bei Beachtung der Maßgaben die Auswirkungen des Vor-
habens auf das Grundwasser in keiner Weise ein Ausmaß erreichen, das es erforderlich machen würde, das Projekt aus diesen Gründen für nicht raumverträglich zu erklären."

Was nicht sein darf, kann eben nicht sein. Oder was nicht passt, wird halt passend gemacht. Und wenn die Strategen im großen Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur den Bau der B26n wünschen, dann kann das kleine Unterfranken nicht ablehnen...

Einige Begriffserläuterungen:
UVS: Umweltverträglichkeitsstudie
ROL: Raumordnungslinie der B26n (=geplanter Straßenverlauf)

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