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Mitgliederbrief 2022 und Einladung zur JHV
Sehr geehrte Vereinsmitglieder,
liebe Unterstützer*innen,
wieder ist ein Sommer ins Land gegangen, ohne dass die Planungen zur B26n einen entscheidenden Schritt weitergekommen sind. Gut so.
Demnächst sind es damit fast 50 Jahre in denen an diesem Projekt geplant und festgehalten wird. Ein halbes Jahrhundert der Planungen, der Gutachten, der Prognosen. Vieles davon, wie zum Beispiel die Umweltvertäglichkeitsstudie von 2010-2013, hat sich wohl selbst überlebt.
Bundeskanzler Scholz hat im Februar dieses Jahres eine militärische Zeitenwende angekündigt.
Der Sommer hat uns jedoch gezeigt, dass wir auch in Deutschland über eine umfassendere, deutlichere Wende nachdenken sollten und müssen.
2022 war der heißeste Sommer, der in Europa jemals gemessen wurde, das teilte der europäische Copernicus Climate Change Service mit. Die Durchschnittstemperatur lag um 0,4 Grad Celsius höher als im letzten Jahr. Zuletzt war der Sommer 2021 der heißeste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen gewesen. Also zwei heißeste Sommer in Folge. Und Hitze und Trockenheit waren im „Klima-Hotspot“ Unterfranken deutlich erlebbar.
Höchste Zeit also für eine Klima-, Energie- und Verkehrswende?
Zeit alle Straßenneubauprojekte des Bundesverkehrswegeplans auf den Prüfstand zu stellen?
Wir finden, dass wäre ein erster Schritt, denn unserer Region kann sich die B26n nicht mehr leisten.
Im September 2021 hatte die Regierung von Unterfranken die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den ersten Bauabschnitt der B26n zwischen Arnstein und Müdesheim bekanntgemacht. Seitdem läuft das Verfahren. Die veröffentlichten Planfeststellungsunterlagen machen deutlich, dass auch die nun geplant 2/3-spurige Variante kein harmloses Vorhaben ist.
Schon die Verwirklichung des 1. Bauabschnittes mit „nur“ 7.790m (=7,79 km) Länge würde u.a. Folgendes mit sich bringen
- Flächenverbrauch von 66 ha, davon ca. 29 ha Flächen mit einem sehr hohen oder hohen landwirtschaftlichen Ertragspotenzial = Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche
- Flächenversiegelung von ca. 25 ha = Verlust von Versickerungsflächen zur Grundwassergewinnung
- Erdabtragmenge von insgesamt 780.000 m³ beim Bau des 1. BA einschl. aller Anschlussstellen = Emissionen/Feinstaub von Baggern, LKW und Freisetzung von CO². Die Klimaverträglichkeit des 1. BA wurde in den Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren nicht dargelegt.
- Verlust von Biotop- und Nutzungsstrukturen ca. 6,5 ha, von denen ca. 1,4 ha als nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope eingestuft werden = Verlust von Lebensraum und Biodiversität
- geschätzte Baukosten ca. 80.000.000 € (September 2021) indexiert zum September 2022 +10,0 % (https://www.destatis.de), heute somit bereits 88.000.000 € = Steuergeld, das für die Energiewende, Bildung, Pflege und sinnvolle Verkehrskonzepte in der Region etc. fehlt.
(Fakten aus dem Erläuterungsbericht des Staatl. Bauamtes zur Planfeststellung)
Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen.
Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung gab es im Spätjahr 2021 viele Einwendungen gegen die Planungen, vor allem aus den Reihen unserer Mitglieder, Mitgliedsgemeinden und -verbände.
Als Bürgerinitiative haben wir im Planfeststellungsverfahren nicht das Recht eine Stellungnahme abzugeben, noch eine Klage gegen einen möglichen Planfeststellungsbeschluss zu führen. Aber wir können unterstützen. Im Rahmen der der Beteiligung der Öffentlichkeit haben wir in diverse Gutachten investiert, die wir dann dem Bund Naturschutz, und den Rechtsbeiständen von Mitgliedsgemeinden und Mitgliedern für Ihre Stellungnahmen zur Verfügung stellen konnten.
Hierfür haben wir im letzten Jahr einen großen Teil unsers angesparten Vermögens investiert.
Der Ablauf des Verfahrens sieht vor, dass die Regierung nun das Staatliche Bauamt, als Vorhabensträger zu einer Stellungnahme zu den eingegangenen Einwendungen auffordert. Anschließend entscheidet sie bei Bundesfernstraßen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt werden oder ob darauf verzichtet werden kann. Sollte die Regierung das Verfahren mit einem Planfeststellungsbeschluss abschließen, besteht für alle, die eine Einwendung erhoben haben, die Möglichkeit, innerhalb eines Monats gegen den Beschluss zu klagen.
Als Bürgerinitiative möchten wir auch bei möglichen Klageverfahren als Partner unterstützen und uns mit unserem Know-How und finanziell durch die Beauftragung von weiteren Gutachten einbringen.
Dafür sind wir auch weiterhin auf Ihre Mitgliedsbeiträge, aber auch auf Spenden angewiesen. Die Beiträge für das laufende Jahr werden wir in den nächsten Tagen einziehen. Und so bedanken wir uns für Ihre bisherige und bitten Sie, uns auch in Zukunft zu unterstützen. Wir geben Ihnen gerne Auskunft darüber, wie wir die Mittel verwenden. Sprechen Sie uns an.
Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt und Sie können sowohl Mitgliedsbeiträge als auch Spenden von den Steuern absetzen.
Angefügt finden Sie auch die Einladung zur diesjährige Jahreshauptversammlung, für die wir uns einen etwas anderen Rahmen überlegt haben. Wir laden Sie ganz herzlich zum Waldspaziergang und zur anschließenden Versammlung ein.
Mit Ihrer Anwesenheit können Sie ein Zeichen gegen die B26n setzen.
Mit freundlichen Grüßen
aus der Vorstandschaft der Bürger und Kommunen gegen die B26n
Günter Koser
1. Vorsitzender
Armin Beck Hans Fiederling Katharina Vautrin-Hofmann Wolfgang Krönert
stellv. Vors. stellv. Vors. Schriftführerin Kassier
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- 06.05.2025 21:45: Einladung zur Jahreshauptversammlung
- 31.01.2024 21:01: Mitgliederbrief 2023
- 12.10.2022 21:00: Mitgliederbrief 2022 und Einladung zur JHV
- 15.09.2021 21:41: B26n: Einladung & wichtige Informationen rund um den Widerstand gegen die B26n
- 17.07.2021 08:25: BI gegen die B26n: Einladung zu zwei Veranstaltungen gegen die B26n in Lohr
- 21.09.2020 22:12: BI gegen die B26n: Trassenwanderung um Arnstein am 27.09.2020
- 31.01.2020 06:32: BI B26n: Podiumsdiskussion und Sternwanderung
- 12.01.2020 11:26: BI gegen die B26n: Einladung zu Terminen & Aktionen gegen die B26n